Jarmusch Fotografenmeister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB):

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Michael Jarmusch (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
  2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
  3. Ausschließlich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
  5. Definitionen:
    1. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, DiaPositive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
    2. Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.
    3. Fotograf meint Michael Jarmusch und/oder seine(n) Assistenten und/oder Mitarbeiter.
  6. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  7. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

Nutzungs- und Urheberrecht

  1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
  1. Sofern die Veröffentlichungsoption gewählt wurde, wird der Fotograf im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungsund oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

Übertragung von Nutzungsrechten

  1. Der Fotograf überträgt den Auftraggebern jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung und/oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z.B andere Dienstleister, die mit den Bildern werben möchten), welche den Auftraggebern grundsätzlich nicht gestattet ist.
  2. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  1. Durch die in Ziffer 2 (Übertragung von Nutzungsrechten) vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
  2. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
  3. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
  4. Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge wird vertraglich vereinbart, die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr.

Exklusivität und Befugnisse

  1. Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
  2. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung anbieten (DJ, Videografen, etc.) oder Hochzeitsfotografie als künstlerischen Event anbieten. Gäste sind herzlich eingeladen auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.
  3. Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Person, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden.
  4. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaar und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Das gebuchte Paket ist trotzdem vollumfänglich zu zahlen.

Vergütung und Rechnungsstellung

  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß den o.a. Hochzeitspaketen berechnet. Über das jeweilige Hochzeitspaket hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
  2. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.
  3. Die Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 6 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen.
  4. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%.
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